Änderungen bei den Pflegestufen
Bisher gibt es die Pflegestufen 0, 1, 2, 3 und 3+Härtefall. In Zukunft heißen die Pflegestufen Pflegegrade und es gibt davon 5.
Die Betroffenen, die bisher schon in eine Pflegestufe eingeteilt wurden, werden zum 01.01.2017 in den um 2 Werte höheren Pflegegrad gestuft. Das bedeutet: wer in Pflegestufe 1 ist bekommt den Pflegegrad 3, wer Pflegestufe 2 hat bekommt den Pflegegrad 4 usw.
Diese Veränderungen laufen automatisch und es kommt auch niemand vom MDK um eine neue Begutachtung durchzuführen. Diese werden frühestens 2019 wieder gemacht. Da besteht Bestandschutz.
Wer noch keine Einteilung in eine Pflegestufe hat, kann noch bis zum 31.12.2016 einen Antrag beim MDK einreichen. Auch wenn die Begutachtung erst nächstes Jahr stattfindet, wird die dann ermittelte Pflegestufe in den entsprechenden Pflegegrad umgewandelt.
Neuerungen:
- Es werden keine Pflegeminuten mehr gezählt, sondern nach einem Punktesystem (relativ kompliziert auf den ersten Blick) wird der Grad ermittelt. Dabei spielen: -Mobilität (10%); Alltagsleben/soziale Kontakte (15%); kognitiver Status/Alltagsprobleme (15 %); krankheitsspez. und therapiebedingte Anforderungen (20%) und Selbstversorgung (40%) eine Rolle. Vieles ist dabei auf die Pflege älterer Menschen abgestimmt. Bei der Beurteilung der Kinder wird dies berücksichtigt. Sie werden mit gleichaltrigen Kindern und deren Fähigkeiten verglichen.
- Pflegegelderhöhung: Die Höhe hängt davon ab, ob der Betroffene eine eingeschränkte Alltagskompetenz hat. Sie ist aber auf jedenfall höher als die vorherige Pflegestufe.
- zusätzliche Betreuungs-und Entlastungsleistungen liegen generell bei 125 €.
- Rentenleistungen für Pflegepersonen gibt es dann ab Pflegestufe 2.
Wer genauer über die Änderungen Bescheid wissen will, kann auf der Homepage der eigenen Krankenkasse mehr Infomaterial bekommen.
Die obengenannten Angaben sind ohne Gewähr auf Richtig- und Vollständigkeit, da das Thema sehr komplex ist und aufgrund des Vortrages in der Lebenshilfe am 11.10.2016 zusammengestellt wurde.